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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts vom 11. März 2024 über eine verfahrensrechtliche Berufung LEITSATZ: Der Grundsatz eines ordnungsgemäßen Verfahrens erfordert, dass dem Beklagten, wenn ein neues Patent klageerweiternd zu einer bereits anhängigen Klage geltend gemacht wird, in Bezug auf das neue Patent dieselbe Frist zur Klageerwiderung - und gegebenenfalls zur Erhebung einer Nichtigkeitswiderklage – zur Verfügung steht, wie dies der Fall wäre, wenn eine neue Klage in Bezug auf dieses Patent erhoben worden wäre. SCHLÜSSELWÖRTER: Klageerwiderungsfrist nach einer Klageänderung oder einer Klageerweiterung gemäß R.263 der Verfahrensordnung KLÄGER/BEKLAGTE IM AUSGANGSVERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ: Netgear Inc. Netgear Deutschland GmbH Netgear Internati ...