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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 28. März 2024 betreffend einen Antrag auf Beschränkung des Zugangs zu Informationen oder Beweismitteln auf bestimmte Personen LEITSATZ: - Eine nicht mit der Berufung angegriffene Anordnung des Gerichts erster Instanz gemäß R.262A VerfO, die den Zugang zu bestimmten Informationen oder Beweismitteln auf bestimmte Personen beschränkt, hat soweit in der Anordnung nichts anderes bestimmt ist, nach Abschluss des Verfahrens und damit auch während des Berufungsverfahrens Geltung. SCHLAGWORTE: - R. 262A VerfO – Schutz vertraulicher Informationen BERUFUNGSKLÄGER (UND BEKLAGTE IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GEI): Curio Bioscience Inc. vertreten durch: Europäischer Patentanwalt Cameron Marshall und Rechtsanwältin Agathe Michel-d ...