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ORD_18005/2025

Flextronics International Europe B.V.

Datum
2025-07-03
Kammer
Munich (DE) Local Division
Verfahrensart
Generic application
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_18005-2025-fea0a3953834
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_18005/2025
EntscheidungsreferenzORD_18005/2025
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 15

Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 3. Juli 2025 LEITSATZ Auch wenn der Beklagte einer Ve rletzungsklage formal Kläger einer Widerklage auf Nichtigerklärung ist, kann er gemäß Art. 69 Abs. 4 EPGÜ und Regel 158.1 VerfO Sicherheitsleistung auch für die Kosten verlangen, die ihm durch die Erhebung der Widerklage auf Nichtigerklärung entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Andernfalls könnte der Beklagte unangemessen in seiner Rechtsverteidigung beschränkt sein, weil er gezwungen ist, für den Einwand der Nichtigkeit des Streitpatents eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu erheben, ohne dass er eine Aussicht auf die Erstattung der ihm dadurch entstandenen Kosten hat (Fortführung von Berufungsgericht, Anordnung ...