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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 17. April 2024 betreffend die Verfahrenssprache LEITSATZ: - Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Änderung der Verfahrenssprache in die Sprache des Patents aus Gründen der Fairness sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Umstände sollten sich in erster Linie auf den konkreten Fall und die Position der Parteien, insbesondere die Position des Beklagten, beziehen. Führt die Interessenabwägung zu einem ausgeglichenen Ergebnis, ist die Position des Beklagten der entscheidende Faktor. SCHLAGWÖRTER: - Änderung der Verfahrenssprache (Art. 49(5) EPGÜ) BERUFUNGSKLÄGER (UND ANTRAGSGEGNER IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GEI): Curio Bioscience Inc. vertreten durch: Cameron Marshall, europäischer Pat ...