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Lokalkammer München UPC_CFI_156/2024 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Verfahren auf Beweissicherung betreffend das Europäische Patent 2 643 717 erlassen am 19. Februar 2025 LEITSÄTZE 1. Regel 360 VerfO ist auf Anträge auf Beweissicherung entsprechend anzuwenden. Insoweit liegt - wie auch für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. LK München ORD_577734/2023 UPC_CFI_249/2023) - eine Regelungslücke vor. 2. Regel 198.1 VerfO ist auf Fälle der Erledigung eines Antrags auf Beweissicherung unter den Umständen des vorliegenden Falls entsprechend anzuwenden. Insoweit besteht eine planwidrige Regelungslücke. 3. Die Kostenentscheidung bleibt in derartigen Fällen dem Hauptverfahren vorbehalten. KEYWORDS Antrag auf Beweissicherung; Erledigu ...