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ORD_25245/2025

ALD Vacuum Technologies GmbH

Datum
2025-07-22
Kammer
Munich (DE) Local Division
Verfahrensart
Generic application
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_25245-2025-4b24cee75af2
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_25245/2025
EntscheidungsreferenzORD_25245/2025
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 8

1 Lokalkammer München UPC_CFI_63/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am 22. Juli 2025 Leitsätze: 1. Im Rahmen von Regel 198.1 EPGVerfO (Aufhebung einer Anordnung der Beweis - sicherung im Falle verspäteter Einleitung des Hauptsacheverfahrens) ist zwischen Fristlänge und Fristbeginn zu unterscheiden. Während kein gerichtliches Ermessen zur Bestimmung der Fristlänge besteht, steht die Festlegung des Fristbeginns im Ermessen des Gerichts. 2. Das nach Regel 198.1 EPGVerfO bestehende Ermessen hinsichtlich der Festlegung des Fristbeginns umfasst auch eine spätere Änderung des Fristbeginns; eine Änderung des Fristbeginns kann insbesondere im Falle einer verspäteten Vorlage des Besichtigungsberichts durch den Sachverständigen veranlasst sein. 3. Än ...