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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_457/2023 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 22. Juli 2024 betreffend EP 3 490 258 B1 Leitsatz: Sofern vom Gericht nichts anderes angeordnet wurde, wird der Streithelfer gemäß R. 315.4 VerfO als Partei behandelt. Auch für ihn gilt daher R. 262A.6 VerfO. Er hat deshalb einen Anspruch darauf, dass der Kreis der Zugangsberechtigten zu als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Informatio- nen neben seinen Prozessbevollmächtigten mindestens eine natürliche Person umfasst. Schlagwörter: Geheimnisschutz; Parteien; Streithelfer; Zugangsbeschränkung; Kreis der Zugangsberechtigten ; gestuftes Geheimnisschutzregime 2 Klägerin: Dolby International AB, vertreten durch ihre EMEA Finance Direct ...