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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 6 August 2024 betreffend einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens LEITSÄTZE - Mit der Wortwahl ”Nach Beurteilung des technisch fachkundig besetzten Gerichts” in den Entscheidungsgründen bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es besonders ausgestattet und qualifiziert ist, die vorgebrachten Argumente und Beweise in einer technisch komplexen Angelegenheit zu würdigen. Dies kann nicht dahingehend verstanden werden, dass das Gericht die persönliche Meinung eines oder mehrerer seiner Richter als Beweis mittel verwendet hat. - Die Würdigung der von den Parteien vorgebrachten Argumente und Beweise erfolgt durch das Gericht, das den Fall behandelt, und unterliegt keiner Überprüfung im Rahmen eines Wiederaufnahmeant ...