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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts vom 17. Juni 2025 betreffend eine Gegenvorstellung gegen die Ablehnung eines Antrags auf aufschiebende Wirkung LEITSATZ: Eine Gegenvorstellung gegen die Ablehnung des Antrags auf aufschiebende Wirkung gemäß R. 223 VerfO , mit der sich der Antragsteller lediglich gegen die in der ablehnenden Anordnung geäußerte Auffassung des Berufungsgerichts wendet, ist unzulässig. SCHLAGWÖRTER: - “Gegenvorstellung” gege n die Ablehnung eines Antrags auf aufschiebende Wirkung durch das Berufungsgericht (R. 223 VerfO) BERUFUNGSKLÄGERIN/ANTRAGSTELLERIN UND BEKLAGTE IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ Knaus Tabbert AG, Jandelsbrunn, Deutschland, (im Folgenden: Knaus Tabbert) vertreten dur ch: Rechtsanwalt Dr. Rüdiger P ansch und ...