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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 20. Januar 2025 Antrag auf Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens, hilfsweise Fristverlängerungsantrag (R. 151 VerfO, R. 295(d) VerfO, R. 9.3 (a) VerfO) LEITSATZ: - Die Frist von einem Monat für einen Antrag auf Kostenfestsetzung gemäß R. 151.1 VerfO beginnt mit der Zustellung der Sachentscheidung, nicht mit der Zustellung einer Anordnung über einstweilige Maßnahmen. - Wenn der Antragsteller kein Verfahren in der Sache gemäß R. 213 VerfO einleitet, z. B. wenn der Antrag auf einstweilige Maßnahmen erfolglos war, gelten R. 150 und 151 VerfO entsprechend. SCHLAGWÖRTER: Antrag auf Kostenfestsetzung (R. 150.1 VerfO, R. 151.1 VerfO) ANTRAGSTELLERINEN 1. SharkNinja Europe Limited, Leeds, Großbritannien 2. SharkNin ...