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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 4. Juni 2024 über den Antrag auf Rücknahme einer Berufung in Bezug auf zwei der Berufungsbeklagten (R.265 VerfO) LEITSATZ - Beantragt der Berufungskläger die Rücknahme der Berufung in Bezug auf einen oder zwei von mehreren Berufungsbeklagten, entscheidet das Berufungsgericht über die Zulässigkeit und die Rechtsfolgen eines solchen Antrags. Das Berufungsgericht berücksichtigt dabei, ob den betroffenen Berufungsbeklagten die Berufungsbegründung bereits zugestellt wurde, ob sie darauf bestehen, dass eine Entscheidung über die Berufung auch im Verhältnis zu ihnen ergeht und ob sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung haben. SCHLAGWÖRTER - Berufung, Rücknahme BERUFUNGSKLÄGER UND KLÄGER IM HAUPTVERFAHREN VOR ...