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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 3. Juli 2025 betreffend eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung (R. 157 VerfO) LEITSÄTZE: - Die Kostenentscheidung nach Rücknahme einer Klage (R. 265 VerfO) erfolgt gemäß den allgemeinen Vorschriften in R. 150 ff. VerfO. - Im Berufungsverfahren beschränkt sich die rechtliche Überprüfung auf eine marginale Prüfung, ob die Kostenfestsetzung des Berichterstatters dazu führt, dass die obsiegende Partei für die Kosten des Rechtsstreits und sonstige Kosten über das hinaus entschädigt wird, was zumutbar und angemessen ist, oder in anderer Weise von den in R. 150 ff. VerfO konkretisierten Grundsätzen des Art. 69 Abs. 1 EPGÜ abweicht. BERUFUNGSKLÄGERIN (UND ANTRAGSGEGNERIN IM KOSTENFESTSETZUNGSVERFAHREN VOR DEM GEI) ...