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1 Lokalkammer München UPC_CFI_208/2023 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am 25.02.2025 Leitsätze: 1. Zweck der Regeln 370.9 (b) und (e) EPGVerfO zur Gebühren-Rückerstattung im Falle der Klagerücknahme ist es, die Rückerstattung mit dem bereits betriebenen Aufwand des Gerichts in ein angemessenes Verhältnis zu setzen. 2. Bei einem komplexen Patentverletzungsstreit, den die Parteien bis zur Rücknahme der Klage und der Widerklagen sehr intensiv geführt haben und der daher einen außergewöhnlich hohen, weit überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand auf Seiten des Gerichts verursacht hat , handelt sich um einen „außergewöhnlichen Fall“ im Sinne der Regel 370.9 (e) EPGVerfO. 2 KLÄGERIN Panasonic Holdings Corporation vertreten durch: Miriam Kiefer BEKLAGT ...