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Lokalkammer München UPC_CFI_98/2024 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 24. Oktober 2024 Leitsätze: 1. Ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen besteht nicht, wenn der Antrag zurückgenommen wurde. Dies gilt auch im Falle einer Rücknahme nach der mündlichen Verhandlung. 2. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Antragsgegnerseite im Falle einer Antragsrücknahme ihre Kosten vorläufig selbst trägt, besteht nicht. UPC_CFI_98/2024 2 Antragstellerin Tiroler Rohre GmbH vertreten durch: Florian Robl (Torggler & Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG) - nachfolgend als “Antragstellerin” bezeichnet - BEKLAGTE UND WIDERKLÄGERINNEN 1. SSAB Swedish Steel GmbH 2. SSAB Europe Oy vertreten durch: Christi ...