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ORD_34253/2024

Nera Innovations Ltd. v. Xiaomi Communications Co., Ltd., Xiaomi Inc., Xiaomi Technology Netherlands B.V., Xiaomi Technology Germany GmbH

Datum
2024-08-06
Kammer
Luxembourg (LU)
Verfahrensart
Appeal RoP220.2
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_34253-2024-0d71e5db3cf8
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_34253/2024
EntscheidungsreferenzORD_34253/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 11

1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 6 August 2024 über die Zustellung einer Klageschrift an die Beklagten in China (R.273 und R.274 VerfO) LEITSATZ - Einer beklagten Gesellschaft in China kann eine Klageschrift nicht ohne weiteres über eine Gesellschaft desselben Konzerns in einem Vertragsmitgliedstaat zugestellt werden. Eine solche Konzerngesellschaft kann weder zwangsläufig als satzungsmäßiger Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung einer beklagten Gesellschaft in China angesehen werden, noch als Ort, an dem die beklagte Gesellschaft einen dauerhaften oder vorübergehenden Geschäftssitz hat. Zustellungsversuche in China nach dem Haager Zustellungsübereinkommen gemäß R.274.1(a)(ii) VerfO müssen in der Regel erfolgen, bevor die Zustellung nac ...