Extractor: pypdf | Pages: 4
1 Hamburg – Lokalkammer UPC_CFI_494/2025 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am: 21/08/2025 LEITSÄTZE 1. Die Klagerwiderungsfrist nach R. 23 VerfO ist bereits dem Grunde nach so bemessen, dass sie für in den Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Patentgerichts fallende internationale Patentstreitigkeiten eine Aufklärung des Sachverhalts und eine in terne Abstimmung – dies auch über Urlaubszeiten hinweg – ermöglicht. 2. Liegt in einem SEP-Verfahren seit mehreren Jahren ein Lizenzangebot der Klägerin vor bzw. des Lize nzpools, an dem sie beteiligt ist, sowie ein Gegenangebot der Beklagten , rechtfertigt der Umstand, dass bei der kartellrechtlichen Verteidigung nicht nur bilaterale Verhandlungen, sondern auch Pool-Verhandlungen eine Rol ...