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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts vom 15. August 2025 betreffend Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung LEITSATZ: Wenn die Gründe der Entscheidung noch nicht vorliegen, kommt die Annahme eines evidenten Fehlers der angefochtenen Entscheidung regelmäßig nur in Betracht, wenn die Feststellung eines offensichtlichen Fehlers ohne Kenntnis der Entscheidungsgründe möglich ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Tenor eine Rechtsfolge ausspricht, die sich weder aus dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht noch der Verfahrensordnung ergibt. SCHLAGWÖRTER: - Antrag auf aufschiebende Wirkung bei noch nicht mit Gründen versehener Anordnung - Evidenter Fehler - Lauf der Berufungsbegründungsfrist BERUFUNGSKLÄGERIN UND ANTRAGSTELLERIN/VERFÜGUNGS ...