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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 21. August 2025 LEITSÄTZE - Gemäß R. 36 VerfO kann der Berichterstatter auf einen mit einer Begründung versehenen Antrag einer Partei, eingereicht vor Abschluss des schriftlichen Verfahrens, den Austausch weiterer Schriftsätze zulassen. Danach besteht keine Grundlage für die Einreichung weiterer Schriftsätze, insbesondere nicht ohne vorherige Zustimmung des Gerichts. Dies gilt umso mehr nach der mündlichen Verhandlung. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Rechtsstreit entscheidungsreif, und die Parteien sollten von jeglichem weiteren Austau sch mit dem Gericht absehen. Es besteht zu keinem Zeitpunkt danach die Notwendigkeit, das in der mündlichen Verhandlung Gesagte zusammenzufassen. - Es besteht insb ...