GEISTWERT Rechtsanwälte Lawyers Avvocati

ORD_35350/2025

Seoul Viosys Co., Ltd.

Date
2025-08-21
Division
Luxembourg (LU)
Type of action
Generic application
Language
EN

Metadata

Case IDORD_35350-2025-ae44707d7320
Case number
Registry numberORD_35350/2025
Order referenceORD_35350/2025
Keywords
Headnotes

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Extractor: pypdf | Pages: 3

1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 21. August 2025 LEITSÄTZE - Gemäß R. 36 VerfO kann der Berichterstatter auf einen mit einer Begründung versehenen Antrag einer Partei, eingereicht vor Abschluss des schriftlichen Verfahrens, den Austausch weiterer Schriftsätze zulassen. Danach besteht keine Grundlage für die Einreichung weiterer Schriftsätze, insbesondere nicht ohne vorherige Zustimmung des Gerichts. Dies gilt umso mehr nach der mündlichen Verhandlung. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Rechtsstreit entscheidungsreif, und die Parteien sollten von jeglichem weiteren Austau sch mit dem Gericht absehen. Es besteht zu keinem Zeitpunkt danach die Notwendigkeit, das in der mündlichen Verhandlung Gesagte zusammenzufassen. - Es besteht insb ...