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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_456/2023 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 24. Juni 2024 betreffend EP 3 490 258 B1 LEITSÄTZE: 1. R. 9.3 (a) VerfO ermächtigt das Gericht, Fristen zu verlängern. Von dieser Möglichkeit sollte jedoch nur mit Vorsicht und nur in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. 2. Ein solcher Ausnahmefall liegt regelmäßig vor, wenn der Zugang zu einem Schriftsatz in der ungeschwärzten Fassung aufgrund eines Antrags auf Schutz vertraulicher Informationen (R. 262A VerfO) zunächst auf die Vertreter beschränkt war. Nur durch die Gewährung des Zugangs zu den betreffenden Informationen an die sachkundigen Mitarbeiter der Partei kann sichergestellt werden, dass die betroffene Partei ...