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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 29. Juli 2024 LEITSATZ 1. Der Antrag auf Kostenfestsetzung ist beim Gericht erster Instanz einzureichen und wird vom Berichterstatter dieser Instanz entschieden. 2. Dies gilt auch, wenn der Antrag nach einer Anordnung oder einer Entscheidung des Berufungsgerichts gestellt wird und sich somit ausschließlich oder teilweise auf die Kosten des Berufungsverfahrens bezieht. SCHLAGWÖRTER Kostenfestsetzung im Anschluss an einer Anordnung oder eine Entscheidung des Berufungsgerichts ANTRAGSTELLERINNEN/BERUFUNGSBEKLAGTE/ANTRAGSGEGNERINNEN IM VERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ 1. Hanshow Technology Co. Ltd 1288 Kanghe Road, 314031, Jiaxing City, Xiuzhou District, Zhejiang Province, China 2. Hanshow Germany GmbH Ria-T ...