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Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 11. September 2024 LEITSÄTZE Von einer nur unrichtigen Bezeichnung einer beklagten Partei ist die Benennung einer nicht existenten oder nicht parteifähigen Person als beklagte Partei zu unterscheiden. Ist die Klage gegen eine nicht existente oder eine nicht parteifähige Person gerichtet und teilt der Kläger später die richtige beklagte Partei mit einer zustellungsfähigen Anschrift mit, ist auf seinen Antrag hin eine Parteiberichtigung im Wege einer analogen Anwendung von Regel 305 VerfO vorzunehmen. KLÄGERIN Headwater Research LLC , vertreten durch ihren Inhaber Dr. Gregory Raleigh, 110 North College Avenue, Suite 1116, Tyler, TX 75702, USA, vertreten durch: Rechtsanwalt Schneid ...