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ORD_39544/2024

Digital River Ireland, Ltd., Motorola Mobility International Sales LLC, Motorola Mobility Germany GmbH, Motorola Mobility LLC

Datum
2024-09-11
Kammer
Munich (DE) Local Division
Verfahrensart
Generic application
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_39544-2024-3eee870b14b1
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_39544/2024
EntscheidungsreferenzORD_39544/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 13

Verfahrensanordnung / Vorläufige Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 11. September 2024 LEITSÄTZE Von einer nur unrichtigen Bezeichnung einer beklagten Partei ist die Benennung einer nicht existenten oder nicht parteifähigen Person als beklagte Partei zu unterscheiden. Ist die Klage gegen eine nicht existente oder eine nicht parteifähige Person gerichtet und teilt der Kläger später die richtige beklagte Partei mit einer zustellungsfähigen Anschrift mit, ist auf seinen Antrag hin eine Parteiberichtigung im Wege einer analogen Anwendung von Regel 305 VerfO vorzunehmen. KLÄGERIN Headwater Research LLC , vertreten durch ihren Inhaber Dr. Gregory Raleigh, 110 North College Avenue, Suite 1116, Tyler, TX 75702, USA, vertreten durc ...