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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_363/2023 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 12. Juli 2024 betreffend EP 3 926 698 B1 LEITSÄTZE: 1. Verfügen ihre Parteivertreter nicht über die für eine Teilnahme an der mündlichen Verhand- lung notwendigen Sprachkenntnisse, steht es der Partei frei, für die mündliche Verhandlung auf eigene Kosten einen Dolmetscher zu beauftragen, soweit sie die Kanzlei hierüber fristge- recht unterrichtet. 2. Die gerichtsseitige Bereitstellung eine r Simultanverdolmetschung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die klägerischen Parteivertreter eine der bei der Lokalkammer zugelassenen Ver- fahrenssprachen beherrschen und sich der Kläger gleichwohl trotz mangelnder Sprachkennt- nisse seiner Partei ...