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ORD_42779/2024

Advanced Bionics GmbH, Advanced Bionics Sarl , Advanced Bionics AG v. MED-EL Elektromedizinische Geräte Gesellschaft m.b.H.

Date
2024-09-05
Division
Luxembourg (LU)
Type of action
Appeal RoP220.1
Language
EN

Metadata

Case IDORD_42779-2024-dd389d4ee6b7
Case number
Registry numberORD_42779/2024
Order referenceORD_42779/2024
Keywords
Headnotes

Documents and full text

Extractor: pypdf | Pages: 7

1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 5. September 2024 LEITSATZ 1. Der Umstand, dass die Parteien ihren Sitz in einem Land haben, in dem die vom Kläger gewählte Verfahrenssprache Amtssprache ist, ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verwendung der Sprache des Patents als Verfahrenssprache. 2. Art. 49(5) EPGÜ schreibt nicht vor, den Antrag auf Sprachänderung in die Klageerwiderung aufzunehmen. R. 323.3 VerfO ist vor diesem Hintergrund so auszulegen, dass er der Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung nicht entgegensteht. Die Einreichung des Antrags vor Einreichung der Klageerwiderung wird im Allgemeinen sogar zweckmäßiger sein, da sie sicherstellt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrags die Sprac ...