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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 5. September 2024 LEITSATZ 1. Eine Verbindung wegen Zusammenhangs gemäß R. 340 VerfO kann nicht dazu führen, dass eine Klage an eine andere Kammer des Gerichts erster Instanz außerhalb der Möglichkeiten der Verweisung von Klagen gemäß Art. 33 EPGÜ verwiesen wird. 2. Art. 33 EPGÜ lässt die Verweisung einer Verletzungsklage von einer Lokalkammer an die Zentralkammer ohne Zustimmung der Parteien nicht zu. SCHLAGWÖRTER Berufung; Verbindung wegen Zusammenhangs; Verweisung einer Verletzungsklage BERUFUNGSKLÄGER (BEKLAGTE IM HAUPTSACHEVERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ) 1. ADVANCED BIONICS AG Laubisrütistraße 28, 8712 Stäfa, Schweiz 2. ADVANCED BIONICS GMBH Max Eyth Straße 20, 70736 Fellbach-Oeffingen, Deutschlan ...