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ORD_42972/2024

Meril Life Sciences Pvt Ltd., Meril GmbH v. Edwards Lifesciences Corporation

Datum
2024-10-04
Kammer
Luxembourg (LU)
Verfahrensart
Appeal RoP220.2
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_42972-2024-e102df95fcc3
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_42972/2024
EntscheidungsreferenzORD_42972/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 9

1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 4. Oktober 2024 LEITSATZ 1. Welche Partei die obsiegende Partei im Sinne von Art. 69(1) EPGÜ im Rahmen der Abweisung einer Klage nach Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch den Beklagten ist, ist anhand der Besonderheiten des Verfahrens und insbesondere der Anträge der Parteien und des Inhalts der Erklärung zu bestimmen. Verpflichtet sich der Beklagte nach Einleitung des Verfahrens, den Anträgen des Klägers nachzukommen, ist es im Allgemeinen nicht erforderlich, die Zulässigkeit und die Begründetheit des Falles zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung zu prüfen, um festzustellen, welche Partei die obsiegende Partei ist. Die Erklärung selbst impliziert, dass die Anträge des Kläg ...