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ORD_45599/2024

Franz Kaldewei GmbH & Co. KG

Datum
2025-05-13
Kammer
Düsseldorf (DE) Local Division
Verfahrensart
Generic application
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_45599-2024-c785ec24e298
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_45599/2024
EntscheidungsreferenzORD_45599/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 7

1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_7/2023 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 13. Mai 2025 betreffend EP 3 375 337 B1 LEITSÄTZE: 1. Zum Einwand der unangemessenen Höhe der Kosten bedarf es substantiierten Sachvor- trags der Partei, welche den Einwand erhebt. 2. Für die Frage der Angemessenheit der Höhe der Kosten ist darzulegen, warum diese Kosten außer Verhältnis insbesondere zur Bedeutung der Sache, zum Schwierigkeitsgrad u nd zur Komplexität der entscheidungserheblichen rechtlichen und tatsächlichen Streitpun kte so- wie zu den Erfolgsaussichten der kostenauslösenden Maßnahme stehen. SCHLAGWÖRTER: Kostenfestsetzung; Unangemessene Höhe, Obergrenze 2 KLÄGERIN: Franz Kaldewei GmbH & Co. KG , gesetzlich vertreten durch ihre Komplementärin, die ...