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Lokalkammer München UPC_CFI_74/2024 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 27. August 2024 LEITSÄTZE: 1. In bestimmten Konstellationen kann auf eine unmittelbare Verletzung eines Vorrichtungs- anspruchs erkannt werden, wenn sich nämlich der Patentverletzer Handlungen seines Ab- nehmers im Sinne einer verlängerten Werkbank zu eigen macht und es aus Wertungsge- sichtspunkten unbillig wäre, den Verletzer lediglich wegen einer mittelbaren Patentverlet- zung haften zu lassen. In den Blick zu nehmen ist aber stets die Gefahr, dass hierdurch die vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen zwischen den Rechtsfolgen einer unmittelbare und einer mittelbaren Patentverletzung verschwimmen. Daher kann eine Haftung wegen un- mittelbarer Patentverletz ...