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ORD_47961/2024

Digital River Ireland, Ltd., Motorola Mobility International Sales LLC, Motorola Mobility Germany GmbH, Motorola Mobility LLC

Datum
2025-07-03
Kammer
Munich (DE) Local Division
Verfahrensart
Generic application
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_47961-2024-abf89b061e6e
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_47961/2024
EntscheidungsreferenzORD_47961/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 15

Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 3. Juli 2025 LEITSATZ Auch wenn der Beklagte einer Ve rletzungsklage formal Kläger einer Widerklage auf Nichtigerklärung ist, kann er gemäß Art. 69 Abs. 4 EPGÜ und Regel 158.1 VerfO Sicherheitsleistung auch für die Kosten verlangen, die ihm durch die Erhebung der Widerklage auf Nichtigerklärung entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Andernfalls könnte der Beklagte unangemessen in seiner Rechtsverteidigung beschränkt sein, weil er gezwungen ist, für den Einwand der Nichtigkeit des Streitpatents eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu erheben, ohne dass er eine Aussicht auf die Erstattung der ihm dadurch entstandenen Kosten hat (Fortführung von Berufungsgericht, Anordnung ...