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ORD_47961/2024

Digital River Ireland, Ltd., Motorola Mobility International Sales LLC, Motorola Mobility Germany GmbH, Motorola Mobility LLC

Date
2025-07-03
Division
Munich (DE) Local Division
Type of action
Generic application
Language
EN

Metadata

Case IDORD_47961-2024-abf89b061e6e
Case number
Registry numberORD_47961/2024
Order referenceORD_47961/2024
Keywords
Headnotes

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Extractor: pypdf | Pages: 15

Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 3. Juli 2025 LEITSATZ Auch wenn der Beklagte einer Ve rletzungsklage formal Kläger einer Widerklage auf Nichtigerklärung ist, kann er gemäß Art. 69 Abs. 4 EPGÜ und Regel 158.1 VerfO Sicherheitsleistung auch für die Kosten verlangen, die ihm durch die Erhebung der Widerklage auf Nichtigerklärung entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Andernfalls könnte der Beklagte unangemessen in seiner Rechtsverteidigung beschränkt sein, weil er gezwungen ist, für den Einwand der Nichtigkeit des Streitpatents eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu erheben, ohne dass er eine Aussicht auf die Erstattung der ihm dadurch entstandenen Kosten hat (Fortführung von Berufungsgericht, Anordnung ...