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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 21. August 2024 betreffend einen Antrag nach Regel 9.1 VerfO LEITSATZ: 1. R.9.1 VerfO kann nicht so ausgelegt werden, dass sie den Parteien das Recht gibt, von sich aus Anträge zu stellen. Vielmehr ergibt sich aus R.36 VerfO, dass zusätzliches Vorbringen eines begründeten Antrags einer Partei und die Zulassung durch den Richter bedarf. 2. Bei den in R.220.4 VerfO vorgesehenen Schriftsätzen handelt es sich um einen Antrag und, wenn der Ständige Richter die andere Partei anhört, um eine Antwort. Jedes weitere Vorbringen bedarf der Zulassung durch den Ständige Richter. BERUFUNGSKLÄGERINNEN (UND BEKLAGTE IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GEI): 1. AYLO PREMIUM LTD, Nikosia, Zypern 2. AYLO Billing Limited, Dublin, Irland 3. A ...