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ORD_48654/2024

OROPE Germany GmbH, Guangdong OPPO Mobile Telecommunications Corp. Ltd. v. Panasonic Holdings Corporation

Datum
2024-09-24
Kammer
Luxembourg (LU)
Verfahrensart
Appeal RoP220.1
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_48654-2024-9b4d1b907817
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_48654/2024
EntscheidungsreferenzORD_48654/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 11

1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 24 September 2024 betreffend: Anträge auf Anordnung der Beweisvorlage (R.190 VerfO) LEITSÄTZE - Ein Beklagte r kann sich auf R.190.1 VerfO berufen, um eine Anordnung zur Vorlage von (Gegen - )Beweismitteln zu beantragen. - Es bedarf einer Abwägung zwischen dem Interesse des Beklagten an der Vorlage von Beweismitteln, die für seine FRAND-Verteidigung nützlich sein können, und dem Interesse der anderen Partei und ihrer Vertragspartner, vertrauliche Informationen zu schützen. Das Gericht erster Instanz hat bei der Entscheidung über einen Antrag auf Anordnung der Beweisvorlage gemäß R .190 VerfO einen Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum umfa sst auch eine Entscheidung über den Antrag unter Berücksichtigung ...