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ORD_48655/2024

Guangdong OPPO Mobile Telecommunications Corp. Ltd., OROPE Germany GmbH v. Panasonic Holdings Corporation

Date
2024-09-24
Division
Luxembourg (LU)
Type of action
Appeal RoP220.1
Language
EN

Metadata

Case IDORD_48655-2024-145af81e6f34
Case number
Registry numberORD_48655/2024
Order referenceORD_48655/2024
Keywords
Headnotes

Documents and full text

Extractor: pypdf | Pages: 11

1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 24 September 2024 betreffend: Anträge auf Anordnung der Beweisvorlage (R.190 VerfO) LEITSÄTZE - Ein Beklagte r kann sich auf R.190.1 VerfO berufen, um eine Anordnung zur Vorlage von (Gegen - )Beweismitteln zu beantragen. - Es bedarf einer Abwägung zwischen dem Interesse des Beklagten an der Vorlage von Beweismitteln, die für seine FRAND-Verteidigung nützlich sein können, und dem Interesse der anderen Partei und ihrer Vertragspartner, vertrauliche Informationen zu schützen. Das Gericht erster Instanz hat bei der Entscheidung über einen Antrag auf Anordnung der Beweisvorlage gemäß R .190 VerfO einen Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum umfa sst auch eine Entscheidung über den Antrag unter Berücksichtigung ...