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ORD_53377/2024

Koninklijke Philips N.V. v. Belkin Limited, Belkin GmbH, Belkin International, Inc.,

Datum
2024-10-29
Kammer
Luxembourg (LU)
Verfahrensart
Application Rop 223
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_53377-2024-28f1e7202e1c
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_53377/2024
EntscheidungsreferenzORD_53377/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 12

1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts vom 29. Oktober 2024 betreffend Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung LEITSATZ: 1. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung muss gemäß R.223.2 VerfO (a) die Gründe, warum der Einreichung der Berufung aufschiebende Wirkung zuzukommen hat und (b) die vorgebrachten Tatsachen, Beweismittel und rechtlichen Ausführungen enthalten. Das bedeutet, dass ein solcher Antrag es für sich allein ermöglichen muss, dass der Berufungsbeklagte seine Stellungnahme vorbereiten und das Berufungsgericht über diesen Antrag, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen, entscheiden kann. Verweise auf Schriftsätze und Dokumente in den erstinstanzlichen Akten sind zulässig, sofern die Textstellen auf die verwiesen wird, konkret genug bezeichn ...