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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 13 Oktober 2023 betreffend Berufung gegen Ablehnung einer Verfahrensanordnung LEITSATZ: 1. Nach Regel 271 VerfO kann eine Klageschrift, auch wenn in ihr auf Anlagen Bezug genommen oder deren spätere Vorlage angekündigt wird, dem Beklagten wirksam zugestellt werden, auch wenn die Anlagen nicht gleichzeitig zugestellt wurden, sofern die Klageschrift es dem Beklagten auch ohne die Anlagen ermöglicht, seine Rechte in Gerichtsverfahren vor den Gerichten des EPG geltend zu machen. 2. Angesichts des Zwecks der Regel 13.2 VerfO ist einem Antrag des Beklagten auf Verlängerung der in den Regeln 19.1 und 23 VerfO genannten Fristen zur Erhebung eines Einspruchs und zur Klageerwiderung bereits dann zu entsprechen, wenn ein K ...