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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 26.02.2024 in dem Verfahren auf Erlass einstweiliger Maßnahmen betreffend das EP 4 108 782 LEITSÄTZE 1. Die Einhaltung der in Regel 206.2(b) bis (e) VerfO aufgestellten Anforderungen betri� die Begründetheit des Antrags auf einstweilige Maßnahmen, dessen Prüfung dem Richter obliegt und von diesem bei den Anordnungen nach den Regeln 209, 211 und 212 VerfO zu berücksich- �gen ist. 2. Der Patentanspruch ist nicht nur der Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bes�mmung des Schutzbereichs eines europäischen Patents nach Art. 69 EP Ü in Ver- bindung mit dem Protokoll über die Auslegung von Art. 69 EPÜ. Für die Auslegung eines Patentanspruchs kommt es nicht allein auf seinen genauen Wortlaut im sprac ...