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ORD_598257/2023

Netgear Inc., Netgear International Limited, NETGEAR Deutschland GmbH v. Huawei Technologies Co. Ltd

Datum
2024-03-21
Kammer
Luxembourg (LU)
Verfahrensart
Request for a discretionary review (RoP 220.3)
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_598257-2023-3f3b2952e24f
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_598257/2023
EntscheidungsreferenzORD_598257/2023
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 11

1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 21. März 2024 betreffend eine nach Ermessensüberprüfung zugelassene Berufung LEITSATZ: 1. Soweit nichts anderes bestimmt ist , kann eine verfahrensleitende Entscheidung oder Anordnung des Berichterstatters oder des V orsitzenden Richters nicht unmittelbar mit der Berufung angefochten werden. Der zulässige Rechtsbehelf gegen solche Entscheidungen und Anordnungen ist e in Antrag auf Überprüfung durch den Spruchkörper gemäß R.333.1 VerfO. Über die Zulässigkeit eines solchen Antrags entscheidet der Spruchkörper. Gegen die aufgrund dieses Antrags erga ngenen Anordnungen ist, wenn die Voraussetzungen von R.220.2 und R.220.3 VerfO vorliegen, die Berufung statthaft. 2. Die Entscheidung des Berichterstatters, den Einspru ...