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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_463/2023 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 30. April 2024 betreffend EP 2 697 391 B1 LEITSÄTZE: 1. Ist eine Person bei einem Europäischen Patent im jeweiligen nationalen Register als Patent- inhaber eingetragen, besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass die im jeweiligen na- tionalen Register eingetragene Person zur Eintragung berechtigt ist (R. 8.5 ( c) VerfO). Eine solche gesetzliche Vermutung hat hinsichtlich der vermuteten Tatsache eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zur Folge. Kann der Antragsteller auf seine Eintragung in den für den jeweiligen Rechtsstreit maßgeblichen Registern verweisen, ist es an der Antragsgegner- seite, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, ...