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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_7/2023 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 3. Juli 2024 betreffend EP 3 375 337 B1 LEITSÄTZE: 1. Im Rahmen von Art. 28 EPGÜ kann sich der Nutzer der erfindungsgemäßen Technologie nur auf die Rechte berufen, die ihm die jeweiligen nationalen Regelungen der jeweiligen Vertrags- mitgliedsstaaten zubilligen. Davon ausgehend muss das Bestehen eines Vorbenutzungsrechts für jeden der geschützten Vertragsstaaten vorgetragen werden. 2. Der in Art. 68 EPGÜ i.V.m. R. 131.1 (c) und R. 141 VerfO normierte Antrag auf Offenlegung der Bücher ist Teil des Verfahrens zur Festsetzung der Höhe des angeordneten Schadenersat zes und dort gegebenenfalls dem bezifferten Schadenersatzanspruch vorgeschaltet. Ei ...