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Lokalkammer München UPC_CFI_390/2023 Hauptsacheentscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 13. September 2024 Leitsätze: 1. Das aus der Beschreibung und den Zeichnungen ermittelte Schutzbegehren kann nur dann Gegenstand des Patentanspruches sein, wenn es in diesem auch Ausdruck gefunden hat. 2. Werden in der Beschreibung mehrere Ausführungsbeispiele als erfindungs - gemäß vorgestellt, sind die im Patentanspruch verwendeten Begriffe im Zweifel so zu verstehen, dass sämtliche Ausführungsbeispiele zu ihrer Ausfüllung heran- gezogen werden können. 3. Verletzer eines Patentes im Sinne des EPGÜ ist derjenige, der als Hersteller bzw. Anbieter auftritt oder für den angesprochenen Verkehr den Eindruck erweckt, derjenige zu sein, der die Waren im eigenen Nam ...