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ORD_598533/2023

NanoString Technologies Germany GmbH, NanoString Technologies Inc., NanoString Technologies Netherlands B.V. v. 10x Genomics, Inc., President and Fellows of Harvard College

Datum
2024-12-10
Kammer
Luxembourg (LU)
Verfahrensart
Appeal RoP220.2
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_598533-2023-360ace5febc0
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_598533/2023
EntscheidungsreferenzORD_598533/2023
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 7

1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 10. Dezember 2024 in dem Verfahren auf Verhängung von Zwangsgeldern LEITSATZ 1. Die AuĬebung gemäß Art. 75(1) EPGÜ und R. 242.1 VerfO einer Anordnung des Gerichts erster Instanz, mit der eine einstweilige Verfügung erlassen worden ist, ist in der Regel rückwirkend. Die Anordnung wird aufgehoben, weil durch eine rechtskräŌige Anordnung des Berufungsgerichts festgestellt worden ist, dass die Anordnung nicht häƩe erlassen werden dürfen. Eine aufgehobene Anordnung ist daher als von Anfang an ohne rechtliche Wirkung zu betrachten. Daraus folgt, dass die AuĬebung einer Anordnung des Gerichts erster Instanz, mit der eine einstweilige Verfügung unter Androhung von Zwangsgeldern erlassen worden ist, die rechtliche Grundl ...