GEIST:UPC Searchengine

ORD_60616/2024

Koninklijke Philips N.V.

Datum
2024-12-18
Kammer
Munich (DE) Local Division
Verfahrensart
Generic application
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDORD_60616-2024-782c4ae3b73a
Aktenzeichen
RegisterzeichenORD_60616/2024
EntscheidungsreferenzORD_60616/2024
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 16

Lokalkammer München UPC_CFI_390/2023 ACT_583273/2023 App_60589/2024 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 17. Dezember 2024 Leitsätze: 1. Möchte der Kläger die nach A rt. 67 EPGÜ zu erteilende Auskunft in elektronischer Form erhalten, muss dies konkret beantragt werden. Lässt der Urteilsausspruch offen, ob eine Auskunft in Papierform oder elektronisch erteilt werden soll , kann die Auskunft grundsätzlich wahlweise in einer der beiden Formen erteilt werden. 2. Das nach Art. 82 EPGÜ festzusetzende Zwangsgeld hat sowohl Beuge- als auch Straffunktion. Ein Zwangsgeld kann daher nicht nur verhängt werden , um die Befolgung einer Anordnung zu erzwingen, sondern auch, um die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung in der Vergangenheit zu bestrafen. ...