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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 3. Dezember 2024 in dem Verfahren auf Erlass einstweiliger Maßnahmen LEITSATZ: Nach Abwägung der Wahrscheinlichkeiten ist es nicht überwiegend wahrscheinlich, dass das Patent verletzt wird (d.h., dass das Gericht nicht mit hinreichender Überzeugung davon ausgeht, dass es wahrscheinlicher ist, dass das Patent verletzt wird). SCHLAGWÖRTER: Beweismittel, einstweilige Maßnahmen BERUFUNGSKLÄGERINNEN (UND BEKLAGTE IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GEI) 1. SharkNinja Europe Limited, Leeds, Großbritannien 2. SharkNinja Germany GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland (im Folgenden gemeinsam als „SharkNinja“) bezeichnet; beide vertreten durch: Rechtsanwalt Wolrad Prinz zu Waldeck und Pyrmont, Advocate/Solicitor Dr. Christopher Stoth ...