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1 Hamburg - Lokalkammer UPC_CFI_173/2024 und 424/2024 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am: 30/12/2024 HEADNOTES 1. Der Berichterstatter hat den Grundsatz der Verfahrensökonomie nicht nur in Bezug auf die Parteien, sond ern als Stellvertreter auch für den Spruchkörper insge samt im Blick zu behalten. 2. Die Verfahrensökonomie gebietet es regelmäßig nicht, im Rahmen einer Vorabentscheidung durch den Spruchkörper nach Regel 334 lit. h) VerfO über die materielle Zulässigkeit von Klageänderungsanträgen (R. 263 VerfO) zu entscheiden, die auf Anträgen auf Änderung des Patents (R. 30 VerfO) beruhen. 3. Materielle Entscheidungen von dieser Tragweite sind regelmäßig dem Hauptverfahren, namentlich der mündlichen Verhandlung , insbesondere der ...