Textextraktion: pypdf | Seiten: 5
Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 14. April 2025 LEITSATZ Eine Verfahrenstrennung gemäß Regel 303 Abs. 2 VerfO steht im Ermessen des Gerichts. Bei Ausübung dieses Ermessens ist zu berücksichtigen, welches prozessuale Vorgehen prozessökonomische Vorteile hat und ob einer der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird. KLÄGERIN Headwater Research LLC , vertreten durch ihren Inhaber Dr. Gregory Raleigh, 110 North College Avenue, Suite 1116, Tyler, TX 75702, USA, vertreten durch: Rechtsanwalt Dr. Rastemborski und alle weiteren beim EPG zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei Eisenführ Speiser, Gollierstraße 4, 80339 München. BEKLAGTE 1. Motorola Mobility LLC , vertreten durch den President Sergio Buniac, 222 West Me ...