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1 Hamburg – Lokalkammer UPC_CFI_54/2023 Endgültige Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am: 16/01/2025 HEADNOTES 1. Für die R ücknahme eines noch in erster Instanz anhängigen Antrags auf Festsetzung der zu erstattenden Kosten ist das Gericht erster I nstanz zuständig, auch wenn sich das Hauptsacheverfahren (Klage und Widerklage) bereits in der Berufungsinstanz befindet. 2. Da es sich nicht um eine Maßnahme der Verfahrensleitung nach Regeln 331 ff VerfO handelt, sondern um eine Sachentscheidung in originärer Kompetenz des Berichterstatters nach Regel 156.2 VerfO, ist der Berichterstatter auch für die Zulassung der Rücknahme originär und allein zuständig. KEYWORDS Rücknahme des Kostenfestsetzungsantrags, Regel 156 VerfO, Regel 265 VerfO. ANTRAGSTEL ...