Extractor: pypdf | Pages: 14
Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 18 März 2025 LEITSÄTZE 1. Die vermeintliche Unvereinbarkeit der Rechtsgrundlagen des EPG, insbesondere der Vorschriften des EPGÜ, mit den Erfordernissen des europäischen Primärrechts in Gestalt des EUV und des AEUV, und die vermeintlich draus folgende Ungültigkeit des EPGÜ ist kein Einspruchsgrund im Sinne der Regel 19 Abs. 1 VerfO. 2. Ein Einspruch gem äß Regel 19 Abs. 1 VerfO kann nicht mit Erfolg auf einen etwaigen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 EU-GRCh bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK gestützt werden. 3. Hat ein Vertreter des Klägers in Bezug auf das Streitpatent den Rücktritt vom „Opt-out“ erklärt, ist es nicht erforderlich, dass der Kläger in bzw. mit der Klageschrift – von sich aus – die Vollmacht ...