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1 ENTSCHEIDUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 6. Juni 2025 betreffend einen verspäteten Antrag auf Kostenfestsetzung (R. 151 VerfO) LEITSÄTZE: 1. Wenn die erfolgreiche Partei eine Kostenentscheidung herbeiführen möchte, hat sie innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einen Antrag auf Kostenfestsetzung einzureichen. Die einmonatige Frist zur Einreichung eines Antrags auf Kostenfestsetzung gemäß R. 151.1 VerfO beginnt mit der Zustellung der Sachents cheidung und nicht mit der Zustellung einer Anordnung über einstweilige Maßnahmen. Wenn jedoch noch kein Verfahren in der Sache anhängig ist und der Antragsteller der einstweiligen Maßnahmen kein Verfahren in der Sache einleitet (zum Beispiel, wenn der Ant rag auf einstweilige Maßnahmen erfolglo ...