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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_539/2024 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 16. April 2025 betreffend EP 3 212 356 B1 LEITSÄTZE: 1. Eine Anordnung zur Beweissicherung und Inspektion kann der Sicherung von Beweisen für das Vorliegen einzelner Benutzungshandlungen dienen. 2. Auch wenn R. 196.1 VerfO eine Vielzahl von Beweissicherungsmaßnahmen nennt, handelt es sich nicht um einen abschließenden Maßnahmenkatalog. Welcher konkreten Maßnah- men es b edarf, ist stets vor dem Hintergrund des Beweissicherungsinteresses des Antrag- stellers unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. 3. Liegt ein entsprechendes Beweissicherungsinteresse vor, kann eine solche Anordnung auch die Beschlagnahme von Lieferscheinen und Rechnungen um ...